Digitalisierung Aktivitäten
Die Schlesische Bibliothek nimmt Anregungen und Vorschläge zur Digitalisierung von Dokumenten aus den eigenen Beständen nach den folgenden Regeln entgegen:
- Die Digitalisierung wird nur von Bibliotheksmaterialien durchgeführt, die gemeinfrei sind, d.h. nicht unter das im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte definierte Eigentumsrecht fallen. Dazu gehören zum Beispiel
- Zeitschriften, die vor 70 Jahren veröffentlicht wurden,
- Dokumente, deren Autor oder letzter Mitautor vor 70 Jahren verstorben ist.
- offizielle Dokumente, etc.
- Das gescannte Dokument wird in den Ressourcen der Schlesischen Digitalen Bibliothek veröffentlicht.
- Der Antragsteller kann Scans der Veröffentlichung elektronisch erhalten.
- Die Vorschläge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Vorschläge bearbeitet.
- In begründeten Fällen (z. B. Zustand des Originals) kann die Digitalisierung nicht durchgeführt werden.
Um einen Digitalisierungsvorschlag einzureichen, prüfen Sie bitte:
- Prüfen Sie, ob das vorgeschlagene Dokument nicht bereits in den digitalen Ressourcen der Schlesischen Digitalen Bibliothek oder in anderen digitalen Bibliotheken des Landes (z. B. im Dienst der Digital Library Federation) enthalten ist.
- Überprüfung im elektronischen Bibliothekskatalog Integro, mit Titel, Autor und Referenz, unter Angabe der Seiten/Abbildungen des bestellten Dokuments (eventuell mit einem Link zur Dokumentbeschreibung im Katalog).
- Senden Sie Vorschläge an: digitalizacja@bs.katowice.pl.
Informationen zu weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der digitalen Ressourcen der Schlesischen Bibliothek entnehmen Sie bitte dem Preisliste der Gebühren und Dienstleistungen in der Schlesischen Bibliothek, pt. Reprographie- und Digitalisierungsdienste.