Zugänglichkeitserklärung
Die Schlesische Bibliothek in Kattowitz verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website von Schlesische Bibliothek in Kattowitz.
Erscheinungsdatum der Webseite: 2014-01-01
Datum des letzten großen Updates: 2020-02-28
Die Website entspricht dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen. Sie können die TAB-Taste auf Ihrer Tastatur (und die Pfeil- und Leertaste für Menüs) verwenden, um die Website aufzurufen. Sie können auf der Website die Standard-Tastaturkürzel des Browsers verwenden.
Erklärung abgegeben am: 2020-03-12. Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von der öffentlichen Einrichtung durchgeführten Selbsteinschätzung erstellt.
Feedback und Kontaktdaten
Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Website wenden Sie sich bitte an die IT-Abteilung, E-Mail-Adresse: informatyczny@bs.katowice.pl. Sie können uns auch unter der Telefonnummer (+48) 32 208 37 71 erreichen.
Rechtsmittelverfahren: Direktor der Schlesischen Bibliothek in Katowice, Plac Rady Europy 1, 40-021 Katowice.
Jede Person hat das Recht zu verlangen, dass eine digitale Website oder ein Element davon zugänglich gemacht wird. Sie können auch verlangen, dass die Informationen durch alternative Zugangsmittel zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch Vorlesen eines digital unzugänglichen Dokuments, Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiodeskription usw. Die Anfrage sollte die Identität des Anfragenden, die Angabe, welche Website betroffen ist, und eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Wenn die Person, die die Informationen anfordert, diese über einen alternativen Zugangsweg erhalten möchte, sollte sie auch angeben, welche Art der Zugänglichmachung für Sie optimal ist. Die Schlesische Bibliothek kommt der Aufforderung unverzüglich nach, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Aufforderung. Wenn es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, informiert die Schlesische Bibliothek die anfragende Person sofort, wann die Erfüllung der Anfrage möglich sein wird, aber diese Frist kann nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Anfrage sein. Wenn die digitale Zugänglichmachungnicht möglich ist, kann die Schlesische Bibliothek einen alternativen Weg zum Zugriff auf die Informationen anbieten. Wenn die Schlesische Bibliothek sich weigert, einem Antrag auf Bereitstellung der Zugänglichkeit oder einer alternativen Möglichkeit des Informationszugangs nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Bereitstellung der Zugänglichkeit der digitalen Website oder des Website-Elements einreichen. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens kann auch ein Antrag beim Ombudsmann für Bürgerrechte eingereicht werden.
Architektonische Zugänglichkeit
Gebäude der Schlesischen Bibliothek (Sitz) – pl. Rady Europy 1 40-021 Katowice
Der Haupteingang des Gebäudes ist mit Rampen für Menschen im Rollstuhl ausgestattet. Im Inneren befindet sich ein Aufzug in Richtung des Lesesaals sowie 7 Toiletten für Menschen mit Behinderungen. In der Lobby gibt es visuelle Informationen über die Aufteilung der Räume im Gebäude. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch vom diensthabenden Personal in der Halle oder vom Sicherheitspersonal.
Sie können das Gebäude mit einem Assistenz- und einem Blindenhund betreten.
Gebäude der Schlesischen Bibliothek – ul. Ligonia 7 – ul. Ligonia 7, 40-036 Katowice
Der Haupteingang des Gebäudes ist mit einer Rampe und einer Plattform ausgestattet, die für den Transport von Personen im Rollstuhl geeignet ist. In der Lobby gibt es visuelle Informationen über die Aufteilung der Räume im Gebäude. Für genauere Informationen wenden Sie sich während der Geschäftszeiten an die Mitarbeiter der bibliotherapeutischen Abteilung oder an das Sicherheitspersonal. Es sind zwei Behindertentoiletten im Gebäude vorhanden.
Sie können das Gebäude mit einem Assistenz- und einem Blindenhund betreten.
Im Gebäude befindet sich eine Bibliotheksabteilung, die Aufgaben wahrnimmt, die der Ausgrenzung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen entgegenwirken sollen. Der Lesesaal der Abteilung bietet sehbehinderten Menschen Zugang zum Lesegerät CZYTAK. Es verfügt über die Möglichkeit, gesprochene Bücher, die digital auf Speicherkarten gespeichert sind, abzuspielen und bietet Zugang zu einer Sammlung von ca. 500 abspielbaren Titeln. Im Lesesaal befindet sich auch eine ständige Ausstellung von Geräten, die für Menschen mit Sehstörungen bestimmt sind.
Gebäude der Schlesischen Bibliothek – ul. Francuska 12, 40-015 Katowice
IFür Rollstuhlfahrer ist es nicht möglich, den Haupteingang des Gebäudes allein zu benutzen. Im Falle der Äußerung des Wunsches, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, die im Konzertsaal, im Bildungszentrum oder im Institut für Architekturdokumentation stattfinden, leistet das Personal der Schlesischen Bibliothek Hilfe, nach vorheriger Anmeldung eines solchen Bedürfnisses bei der Abteilung für Technik und Verwaltung tel. (+48) 32 208 38 71
e-mail: administracja@bs.katowice.pl).