Anmeldungen
Die Sammlung der Schlesischen Bibliothek kann von erwachsenen Personen, die in der Bibliothek eingeschrieben sind, sowie – während Anwesenheit eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten – von Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind, benutzt werden (der zweite Teil der Registrierungskarte, die von einem Elternteil unterschrieben ist, und der Personalausweis des Elternteils oder Erziehungsberechtigten sind erforderlich). Für die Nutzung der Lesesäle, der Leihbibliotheken und für den Zugang zum anderen Diensten ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich.
Für die Nutzung der Dienste der Schlesische Bibliothek ist ein Bibliothekskonto erforderlich.
Ein Bibliothekskonto muss durch Online-Anmeldung erstellt werden.
Es gibt zwei Arten von Bibliotheksausweisen, die in der Schlesischen Bibliothek ausgestellt werden:
- berechtigen Sie nur zur Benutzung der Lesesäle der Bibliothek,
- berechtigen Sie zur Nutzung aller Bibliotheksdienste.
Welche Dokumente muss ich vorlegen, um einen Bibliotheksausweis zu erhalten?
- eine ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Registrierungskarte,
- aktuelles Ausweisdokument mit Foto und PESEL-Nummer:
- Erwachsene: Personalausweis,
- Minderjährige: Schulausweis,
- Ausländer: Reisepass.
Müssen bei der Anmeldung in der Bibliothek Gebühren bezahlt werden?
Eine einmalige Gebühr für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises beträgt 6,00 PLN.
Duplikat des Bibliotheksausweises PLN 12,00.
Die Karte ist kostenlosfür:
- Minderjährige ab 13 Jahren (Ausweis nur mit Berechtigung zur Nutzung der Lesesäle),
- Rentner, gegen Vorlage eines gültigen Rentnerausweises,
- Arbeitslose, nach Vorlage einer Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitslosigkeit,
- Personen, die über 60 Jahre alt sind, gegen Vorlage eines Ausweises,
- behinderte Personen, gegen Vorlage eines aktuellen Behindertenausweises.
Wie hoch ist das Ausleihlimit der Bibliothek?
- Inhaber eines Bibliotheksausweises sind berechtigt, 10 Bände auszuleihen,
- StudentInnen, DoktorandInnen und StipendiatInnen (auch Personen aus dem Ausland) von
Hochschulen, die einen Kooperationsvertrag mit der Schlesischen Bibliothek abgeschlossen haben (PDF 65 KB), sind nach Vorlage eines im Vertrag angegebenen Dokuments berechtigt, 10 Bände auszuleihen, - Forscher, die ein Dokument vorlegen, das ihren Status als HochschulforscherInnen bescheinigt, sind berechtigt, 20 Bände zu entleihen,
- Personen aus dem Ausland sind berechtigt, 2 Bände auszuleihen.
Darüber hinaus sind alle Bibliotheksausweisinhaber berechtigt, die Lesesäle der Bibliothek zu nutzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Abteilung für die Zugänglichmachung von Sammlungen
plac Rady Europy 1, 40-021 Katowice
tel.: (+48) 32 208 37 40, (+48) 32 208 37 46
fax: (+48) 32 208 37 20
e-mail: info@bs.katowice.pl
Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Schlesischen Bibliothek.